Neues Berechnungstool für degressive und Sonder-AfA veröffentlicht

Hand tippt auf einem Taschenrechner, während die andere Hand einen Stift hält, symbolisch für die Berechnung von Abschreibungen und die Prüfung steuerlicher Optionen

Das am 26. Juni präsentierte Berechnungstool des BFW/BRL unterstützt BFW-Mitglieder dabei, Fragen zur Anwendung der degressiven AfA und Sonder-AfA einfach und übersichtlich zu prüfen. Folgende wesentliche Punkte sind im Tool enthalten:

 

Grundsätze der AfA

  • Es besteht ein Wahlrecht zwischen der linearen und der degressiven AfA.
  • Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist möglich, wobei die lineare AfA dann auf Basis des durch die degressive AfA abgeschmolzenen Restwerts berechnet wird.
  • Beide Abschreibungsarten (degressiv und linear) können mit der Sonder-AfA kombiniert werden.

 

Degressive AfA (5 Prozent)

Die degressive AfA kann optional anstelle der linearen AfA genutzt werden und gilt für den Mietwohnungsbau. Sie kann unter folgenden Bedingungen angewendet werden:

  • Variante 1 (Bestandshalter): Neubau auf eigenem Grundstück, Bauzeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029.
  • Variante 2 (Bauträger): Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 sowie Erwerb im gleichen Kalenderjahr wie die Fertigstellung.
  • Die Höhe der degressiven AfA beträgt 5 Prozent des jeweiligen Restwertes, mit der Möglichkeit, zur linearen AfA zu wechseln.

 

Sonder-AfA im Mietwohnungsbau

  • Die Frist zur Antragstellung wurde um zwei Jahre verlängert: Bauanträge müssen bis zum 1. Oktober 2029 gestellt werden (Zeitraum: 1. Januar 2023 bis 30. September 2029).
  • Die Anforderungen an den Neubau und die energetischen Standards (Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat) bleiben unverändert.
  • Die Kostenobergrenze für die Anschaffung oder Herstellung wurde von maximal 4.800 Euro auf 5.200 Euro angehoben.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA wurde von 2.500 Euro auf maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht.
  • Es ist sicherzustellen, dass die maximal zulässigen De-minimis-Beihilfen über einen Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen nicht überschritten werden.

 

Restwertberechnung bei kombinierter Anwendung

Wenn degressive AfA und Sonder-AfA gemeinsam angewendet werden, bleibt unklar, ob der jährliche Restwert der degressiven AfA unter Einbeziehung der Sonder-AfA berechnet werden muss. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Abschreibungen und beeinflusst die Attraktivität der beiden Abschreibungsmodelle. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird in einem Anwendungsschreiben zur degressiven AfA nähere Erläuterungen zu dieser Problematik liefern.

 

Fazit

Obwohl noch keine endgültige Klarheit durch das BMF-Anwendungsschreiben besteht, wird empfohlen, den Restwert bei kombinierter Anwendung der degressiven AfA mit der Sonder-AfA konservativ zu berechnen – das heißt unter Berücksichtigung der Sonder-AfA. Dadurch lassen sich mögliche Haftungsrisiken minimieren. Das Berechnungstool basiert ebenfalls auf diesem Ansatz.

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